Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltung der AGB

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
  3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
    Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§2 Buchung und Buchungsbestätigung

Die Ferienwohnungen können über die Webseite www.kaisersteig.de, telefonisch oder per Email gebucht werden. Die Buchung einer Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, nach erfolgter Zahlung (siehe §3), rechtskräftig.

§3 Zahlungsbedingungen

Bei Buchung über die Webseite erfolgt die Zahlung der gesamten Summe via der vom Mieter gewählten elektronischen Zahlungsweise. Bei Buchung via Telefon oder Email ist die gesamte Summe binnen 7 Tagen auf unser Konto zu überweisen.

§4 An- und Abreise

  1. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 14:30 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Kurz vor Ihrer Ankunft erhalten Sie die Informationen, wie Sie in die gebuchte Wohnung gelangen. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 14:30 Uhr bezogen werden kann.
  2. Am Abreistag ist die Wohnung bis 10:30 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.

§5 Ferienwohnungen

  1. Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
  2. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

§6 Haustiere

Hunde können nach Vereinbarung und zzgl. einer Übernachtungspauschale mitgebracht werden. Die Unterbringung von allen anderen Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
Sollten Haustiere dennoch mitgebracht werden, wird die Wohnung nicht vermietet. Es fallen
Stornokosten wie bei nichterfolgter Anreise an.

§7 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

Der Vermieter gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Parteien sind sich einig, dass der Mieter allein für die Nutzung der Internetverbindung haftet und rechtswidrige Nutzung unterlässt. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung entstehen sollten.

§8 Aufenthalt

  1. Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
  2. Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Am Kaisersteig Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§9 Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

  • bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag 20% des vereinbarten Preises
  • bis zu 45 Tage vor dem Anreisetag 40% des vereinbarten Preises
  • bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 60% des vereinbarten Preises
  • bis zu 15 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises
  • 1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 90% des vereinbarten Preises
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§ 10 Rücktritt durch den Vermieter

  1. Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
  2. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§ 11 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.